Bevor eine Immobilie zum Verkauf angeboten wird, sorgen wir dafür, dass ein Energieausweis vorhanden ist.
So stellen wir nicht nur gesetzliche Vorgaben sicher, sondern ermöglichen potentiellen Käufern, die Energiewerte ihres Wunschhauses oder ihrer Wunschwohnung bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen zu können.
Denn die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt seit dem 1. Mai 2014 und macht den Energieausweis für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend. Damit hat der Käufer nun schon sofort bei der ersten Besichtigung das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten, der entsprechend des Gebäudes in zwei verschiedenen Varianten existiert
DER BEDARFSBASIERTE ENERGIEAUSWEIS
Dieser Ausweis ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierung nicht zumindest auf die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) durchgeführt wurden.
DER VERBAUCHSBASIERTE ENERGIEAUSWEIS
Dieser gilt für Häuser mit mehr als vier Wohnungen. Bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig.